Mit der nachfolgenden Funktion können Sie weitere Familienmitglieder anmelden, die zusammen mit dem Hauptkontakt eine Familienmitgliedschaft beantragen. Dabei können mehrere Familienangehörige erfasst werden.
AUSZÜGE AUS DER SATZUNG (STAND: 28. April 2003) Die vollständige Satzung kann in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
§ 1 Abs. 2 Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnü̈tzige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegü̈nstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Clubs ist die Pflege und Förderung des Sports, besonders des Schwimm- und Wassersports sowie des Volleyballspiels und Triathlons. § 3 Abs. 3 Mit dem Eintritt in den Club erkennt jedes Mitglied die Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen des Clubs sowie die Beschlü̈sse der Mitgliederversammlung als fü̈r sich bindend an. Die Satzungen, Sportordnungen und Wettkampfbestimmungen ü̈bergeordneter Sportorganisationen, denen der Club angehört, gelten fü̈r alle Clubmitglieder, soweit sie davon betroffen sind. § 4 Abs. 1 Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 12 Monate. Abs. 2 Die Mitgliedschaft endet: a) mit dem Tod des Mitglieds b) durch freiwilligen Austritt c) durch Streichen aus der Mitgliederliste d) durch Ausschluss aus dem Club Abs. 3 Der Austritt ist nur zum 30.6. oder zum 31.12. eines Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand möglich. Die Austrittserklärung muss bis zum 31.5. bzw. 30.11. des Geschäftsjahres der Geschäftsstelle zugegangen sein; der Clubausweis ist beizufü̈gen. Abs. 4 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Gesamtvorstands aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn er trotz zweimaliger Mahnung ohne Angabe von Grü̈nden den Clubbeitrag nicht entrichtet hat. Die Streichung ist ihm und der Abteilung mitzuteilen.
SAISONKARTE UND BEITRÄGE Saisonkarten für die Benutzung des DSW-Freibades werden mit den Club-Nachrichten verschickt bzw. in der Geschäftsstelle ausgegeben unter der Voraussetzung, dass die fälligen Beiträge bezahlt sind.
Änderungen der Satzung, der Beitragssätze, wichtige Beschlüsse des Gesamtvorstandes usw. werden in den Clubnachrichten veröffentlicht und gelten damit als zugestellt.
Beitragskonto:
Volksbank - Darmstadt Mainz e.G.
BIC MVBMSW55XX / IBAN DE34 5519 0000 0198 4610 14
Einzelmitglieder: 30,00 Euro Familien: 50,00 Euro
Wassersportabteilung: Miete für Bootsplatz Schwimmabteilung-Aktivenumlage (zusätzlich zur Abteilungsumlage) je nach Gruppenzugehörigkeit und Beschluß der Jahreshauptversammlung der Abteilung
Stand 07.11.2018
Die Beiträge werden grundsätzlich halbjährlich abgerechnet (Januar und Juli eines jeden Jahres) und sind im voraus fällig. Der Verein bittet seine Mitglieder darum, die Beiträge per Lastschrift einziehen zu lassen und die Rechnungsstellung per E-Mail-Versand vornehmen zu dü̈rfen. Hierzu sind die Übermittlung der Bankverbindung und der E-Mail-Adresse an die Geschäftsstelle eine Grundvoraussetzung.
*) B1 und B2 letztmalig im Kalenderjahr, in dem das Mitglied 26 Jahre alt wird.
Die Fortdauer der Berufsausbildung ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert schriftlich zu bestätigen, ihre Beendigung ist unverzüglich anzuzeigen und unaufgefordert der normale Beitrag zu zahlen.
Die Ermäßigung des Beitrages als sogenanntes “Auswärtiges Mitglied” ist nur durch Beschluss des Hauptvorstandes auf schriftlichen Antrag hin möglich. Sie gilt in der Regel für ein Kalenderjahr.
Eine Neuaufnahme ist nur möglich bei Erteilung einer Einzugsermächtigung bzw. eines Lastschriftmandates.
Fernmündliche 1,00€
Schriftliche 4,00€
Ich bestätige, alle vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt zu haben, und erteile die Erlaubnis, den SEPA-Einzug für den ausgewählten Beitrag durchzuführen.
Um mehrere Dateien hochzuladen, müssen Sie unter Windows mit der Taste "STRG" und unter macOS mit "CMD" die Dateien auswählen.
Profilbilder der Neuanmeldungen
Erlaubte Dateiformate: Bilddateien, d.h. .jpg, .jpeg, .gif, .png