Bitte nur die Daten des Mitgliedes angeben (keinesfalls von Erziehungsberechtigten, die gar nicht Mitglied werden wollen)
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Kontaktdaten

Aufnahme zum [01.XX.202X]
Abteilung
Anrede
Titel / Akademischer Grad
Vorname
Zuname
Geburtsdatum
Beruf des Erziehungsberechtigten
Falls zutreffend:
 
- Die DSW-Schwimmschule wurde besucht
Im Zeitraum
- Ich möchte an der TA-Schule teilnehmen
Ab
Wenn sie gleichzeitig Mitglied in der Triathlonabteilung werden wollen, teilen Sie uns das bitte nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail mit.
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Adressdaten

PLZ, Wohnort
Straße Hausnummer
Land
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Kontaktdaten

Telefon
E-Mail
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Familienangehörigen mit anmelden

Mit der nachfolgenden Funktion können Sie weitere Familienmitglieder anmelden, die zusammen mit dem Hauptkontakt eine Familienmitgliedschaft beantragen. Dabei können mehrere Familienangehörige erfasst werden.

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SEPA-Lastschriftmandat

Kreditinstitut
Kontoinhaber
IBAN
BIC
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Satzung und Beiträge

AUSZÜGE AUS DER SATZUNG (STAND: 28. April 2003) Die vollständige Satzung kann in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

§ 1 Abs. 2 Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnü̈tzige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegü̈nstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Clubs ist die Pflege und Förderung des Sports, besonders des Schwimm- und Wassersports sowie des Volleyballspiels und Triathlons.

§ 3 Abs. 3 Mit dem Eintritt in den Club erkennt jedes Mitglied die Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen des Clubs sowie die Beschlü̈sse der Mitgliederversammlung als fü̈r sich bindend an. Die Satzungen, Sportordnungen und Wettkampfbestimmungen ü̈bergeordneter Sportorganisationen, denen der Club angehört, gelten fü̈r alle Clubmitglieder, soweit sie davon betroffen sind.

§ 4 Abs. 1 Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 12 Monate. Abs. 2 Die Mitgliedschaft endet:
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch freiwilligen Austritt
c) durch Streichen aus der Mitgliederliste
d) durch Ausschluss aus dem Club
Abs. 3 Der Austritt ist nur zum 30.6. oder zum 31.12. eines Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand möglich. Die Austrittserklärung muss bis zum 31.5. bzw. 30.11. des Geschäftsjahres der Geschäftsstelle zugegangen sein; der Clubausweis ist beizufü̈gen. Abs. 4 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Gesamtvorstands aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn er trotz zweimaliger Mahnung ohne Angabe von Grü̈nden den Clubbeitrag nicht entrichtet hat. Die Streichung ist ihm und der Abteilung mitzuteilen.

SAISONKARTE UND BEITRÄGE Saisonkarten für die Benutzung des DSW-Freibades werden mit den Club-Nachrichten verschickt bzw. in der Geschäftsstelle ausgegeben unter der Voraussetzung, dass die fälligen Beiträge bezahlt sind.

1. Beiträge
Mitgliedsgruppen Gruppe Grundbeitrag zzgl.
Abteilungsumlage (mtl.)
Abteilungsumlage
Schwimmen
(mtl.)
Triathlon
(mtl.)
Volleyball
(mtl.)
Mitglieder ab 18 Jahre M 10,00 10,00 8,00 5,00
Ehepartner, Witwen und Witwer E 8,00 7,00 4,00 4,00
Kinder, die die Schwimmschule besuchen Siehe separate Angebote/Preistabellen der DSW-Schwimmschule
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
1. Kind K1 7,50 10,00 5,00 -
weitere Kinder, je Kind K2 6,00 7,00 2,00 -
Mitglieder von 18-26 Jahren* in Ausbildung:
1. Kind B1 7,50 10,00 5,00 3,75
weitere Kinder, je Kind B2 6,00 7,00 2,00 3,00
Familien und Auswärtige
Familien (mit Kindern unter 18 Jahren F 18,00 15,00 12,00 9,00
bzw. von 18-26 Jahren in Ausbildung) (5,00 bei 1 Erw.)
Auswärtige Mitglieder (jährlich) A 42,00
p.a.
36,00
p.a.
50,00
p.a.
-


Änderungen der Satzung, der Beitragssätze, wichtige Beschlüsse des Gesamtvorstandes usw. werden in den Clubnachrichten veröffentlicht und gelten damit als zugestellt.


Beitragskonto:

Volksbank - Darmstadt Mainz e.G.

BIC MVBMSW55XX / IBAN DE34 5519 0000 0198 4610 14

2. Aufnahmegebühren

Einzelmitglieder: 30,00 Euro
Familien: 50,00 Euro

3. Sonderbeiträge

Wassersportabteilung: Miete für Bootsplatz
Schwimmabteilung-Aktivenumlage (zusätzlich zur Abteilungsumlage) je nach Gruppenzugehörigkeit und Beschluß der Jahreshauptversammlung der Abteilung

Stand 07.11.2018

Die Beiträge werden grundsätzlich halbjährlich abgerechnet (Januar und Juli eines jeden Jahres) und sind im voraus fällig. Der Verein bittet seine Mitglieder darum, die Beiträge per Lastschrift einziehen zu lassen und die Rechnungsstellung per E-Mail-Versand vornehmen zu dü̈rfen. Hierzu sind die Übermittlung der Bankverbindung und der E-Mail-Adresse an die Geschäftsstelle eine Grundvoraussetzung.

*) B1 und B2 letztmalig im Kalenderjahr, in dem das Mitglied 26 Jahre alt wird.

4. Regeln

Die Fortdauer der Berufsausbildung ist zu Beginn eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert schriftlich zu bestätigen, ihre Beendigung ist unverzüglich anzuzeigen und unaufgefordert der normale Beitrag zu zahlen.

Die Ermäßigung des Beitrages als sogenanntes “Auswärtiges Mitglied” ist nur durch Beschluss des Hauptvorstandes auf schriftlichen Antrag hin möglich. Sie gilt in der Regel für ein Kalenderjahr.

Eine Neuaufnahme ist nur möglich bei Erteilung einer Einzugsermächtigung bzw. eines Lastschriftmandates.

5. Mahnungen

Fernmündliche 1,00€

Schriftliche 4,00€

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Datenschutz

Ich bestätige, alle vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt zu haben, und erteile die Erlaubnis, den SEPA-Einzug für den ausgewählten Beitrag durchzuführen.

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