KJFP-Vereine - Schutzkonzept & Risikoanalyse - Auch 2025 förderfähig bleiben

Deutschland

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KJFP-Vereine - Schutzkonzept & Risikoanalyse - Auch 2025 förderfähig bleiben

Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet und fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes. 

Vereine, die Weiterleitungsempfänger von KJFP-Mitteln sind oder andere öffentliche Gelder erhalten müssen sich bis zum 31.12.2024 auf den Weg zum Schutzkonzept gemacht haben, um auch weiterhin förderfähig zu sein.

Natürlich ist die weitere Förderung ein nicht zu verachtender Punkt, wir möchten aber an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass das Schutzkonzept und die damit verbundene Sensibilisierung der Vereinsvertreter*innen für uns das wirklich Wichtige ist.

Wir freuen uns zu erfahren, wie weit ihr bereits mit Eurem Schutzkonzept seid und auf einen regen Austausch. Solltet Ihr im Vorfeld bereits konkrete Fragen haben, bitten wir darum diese mittzuteilen, damit wir Euch an dem Abend auch bei speziellen Fragestellungen weiterhelfen können.
Im Rahmen der Veranstaltung informieren wir euch Rund um das Thema Schutzkonzept und Risikoanalyse und geben euch Tipps und Hilfestellungen zur Umsetzung.
Wann:
Do. 05.09.2024, 19:00 Uhr - 21:00 Uhr

Verantwortliche Person